Doppelbesteuerung Deutschland Schweiz

 
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Besonderheiten bei der Besteuerung von Grenzgängern

Wer ist Grenzgänger?


Als Grenzgänger bezeichnet man im Steuerrecht einen Arbeitnehmer, der von seinem Wohnsitzstaat zur Arbeit in einen anderen Staat pendelt (Beschäftigungsstaat). Mit wachsender Mobilität und im Zuge der Globalisierung nehmen Steuerfälle mit Auslansberührung stetig zu.

So liegt eine Auslandsberührung vor, wenn eine Deutscher zur Arbeit in die Schweiz pendelt, oder ein Schweizer Unternehmen eine Betriebsstätte in Deutschland eröffnet.


Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte

Da es bei Steuerfällen mit Auslandsbezug aufgrund des Welteinkommensprinzips zu überschneidungen der Besteuerung der beteiligten Staaten kommen würde, gibt es völkerrechtliche Verträge, sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Sinn und Zweck der DBA ist es, die Besteuerungsrechte zu regeln und eine Doppelbesteuerung weitestgehend zu vermeiden.


Steuerberater für Grenzgänger
Das geltende Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz enthält einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt. So entfällt beispielsweise die Grenzgängereigenschaft bei Personen, die berufsbedingt an über 60 Tagen im Jahr nicht an ihren Wohnsitz zurückkehren. Diese Regel wurde durch zahlreiche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs konkretisiert. Weitere Besonderheiten gelten für den Schichtdienst sowie bei mehrtägigen Aufenthalten. Wiederum andere Regelungen gelten für leitende Angestellte.
Um alle möglichen Sparpotenziale nutzen zu können, sollten sich Grenzgänger von einem Steuerberater für Grenzgänger ausführlich beraten lassen!


Geschrieben von Benjamin Momberger ( b.momberger [at] momberger-tax.eu )
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