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Während die Bundesfamilienministerin vor wenigen Wochen noch aufgrund unstätiger Informationen über die tatsächlichen Entwicklungen am System der gesetzlichen Krankenversicherung, die öffentliche Empfehlung aussprach, in der Zukunft Krankenkassen, die zu hohe Versicherungsbeiträge verlangten, zu meiden, hat sich die große Koalition nunmehr auf einen einheitlichen Versicherungssatz von 15,5% für alle Träger der gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt.
Lautete die Devise für die Krankenkassen; unter der Kanzlerschaft Schröder noch „mehr Wettbewerb“, so wird ein Wettbewerb nunmehr im besten Falle noch über die Leistungen der Versicherungsträger oder gar über das Marketing (wer druckt die schönsten Hochglanzbroschüren) möglich sein. Auch wird es für die Krankenkassen kein Königsweg mehr sein, zu versuchen möglichst gesunde Versicherte als Kunden zu finden, die nur bedingt eine Belastung für die Versicherungskasse darstellen: Der Gesundheitsfond soll diesen Entwicklungen vorbeugen und jene Krankenkassen, die nur über wenige Versicherte verfügen und das Gesundheitssystem stark belasten, stärker solidarisch an den Kosten der „teueren“ Patienten beteiligen. Gilt der Einheitssatz von 15,5 Prozent wirklich für alle Krankenversicherungen? Die Antwort ist Nein, denn die private Krankenversicherung ist auch nach der Einführung des Gesundheitsfonds im Januar 2009 berechtigt, flexible Verträge mit unterschiedlichen Beitragssätzen zu gestalten.
So kann der privat Versicherte bei der PKV in einem gewissen Rahmen selbst entscheiden, welche Leistungen ihm wichtig sind und ob er sich mit einer erhöhten Selbstbeteiligung am Risiko mitbeteiligen möchte, keinesfalls ist ein Privatpatient an den Einheitssatz der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Weitere Auskünfte zu den vielfältigen Möglichkeiten einer Privaten Krankenversicherung erhalten Sie durch die Eingabe der Suchphrase - Private Vergleich - bei allen Suchmaschinen.
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Geschrieben von Andreas Mettler ( presse [at] mettlerweb.de )
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