Der Basistarif in der PKV
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Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollte eine langfristige Entscheidung sein. D.h. die Auswahl der PKV Gesellschaft in einem Ranking private Krankenversicherung ist bei der Analyse sinnvoll. Denn die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nur unter bestimmten Umständen möglich und ein Wechsel innerhalb der Privaten ist ebenfalls mit Nachteilen verbunden. Die angesammelten Alterungsrückstellungen können bislang gar nicht mitgenommen werden und ab 01.01.2009 nur in Höhe des Basistarifs, so dass bei einem PKV Wechsel in den meisten Fällen letztendlich ein Verlust entsteht. Auch der bereits eingezahlte 10% gesetzliche Zuschlag verbleibt bei einem Wechsel bei der alten Versichertengemeinschaft. Beim Wechsel innerhalb der Privaten ist bei jeder neuen Gesellschaft eine neue Gesundheitsprüfung notwendig, was bei inzwischen aufgetretenen Krankheiten auch zu Nachteilen bei der neuen Gesellschaft führen kann.
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Die Gesundheitsfragen in der PKV
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Bei der Aufnahme in eine PKV sind ganz entscheidend die Gesundheitsfragen im Antrag. Diese sind wahrheitsgemäß auszufüllen, denn die Gesundheitsfragen bilden die Grundlage für die Annahmeentscheidung der PKV über den Antrag. Der Antragsteller ist für die Richtigkeit der Angaben selbst voll verantwortlich. Werden hier falsche Angaben gemacht, so kann dies rückwirkend zu einer außerordentlichen Kündigung bei der PKV führen. Hat man sich für ein Versicherungsunternehmen entschieden und einen Aufnahmeantrag gestellt, so sollte die bisherige Krankenversicherung GKV oder PKV erst gekündigt werden, wenn eine Annahmebestätigung der neuen Versicherung vorliegt. Die kann je nach Gesellschaft einige Tage, aber auch manchmal mehrere Wochen dauern, wenn noch Arztatteste oder Krankenhausberichte eingeholt werden müssen. Dies sollte man bei einem Wechsel berücksichtigen, um auch die jeweiligen Kündigungsfristen der vorherigen Kasse einhalten zu können.
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Die Familienversicherung in der PKV
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Hat man Familienangehörige in der gesetzlichen Kasse mitversichert, z.B. Kinder oder einen nicht erwerbstätigen Ehegatten, so sind diese in der privaten Kasse nicht beitragsfrei mitversichert. Der Beitrag bei der Privaten wird pro Person erhoben, eine betragsfreie Familienversicherung gibt es nicht. Ein Kontragierungszwang, d.h. Aufnahmezwang besteht bei der PKV, für ein Neugeborenes, wenn ein Elternteil bereits seit mindestens 3 Monaten privat versichert war. Dieser antrag auf eine Kindernachversicherung muss allerdings innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt gestellt werden.
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Geschrieben von Armin Schneider ( info [at] pkv24.org )
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