Der Gründungszuschuss
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Wer bei der Arbeitsagentur erfolgreich Gründungszuschuss beantragen will, muss eine fachkundige Stellungnahme (bzw. Tragfähigkeitsbescheinigung) vorlegen können. Diese dient der Arbeitsagentur als vorausschauende Bestätigung, dass das Geschäftskonzept des jeweiligen Gründers tatsächlich tragfähig ist, also zur Sicherung seiner Lebensgrundlage ausreicht.
Aber wie wird die Tragfähigkeit des geplanten Unternehmens eigentlich geprüft? Um zu einer fachkundigen Stellungnahme zu kommen, muss zuvor ein Businessplan erstellt werden. In diesem beschreibt der Gründer sein Geschäftsvorhaben. Neben einem Textteil sind hierfür eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau notwendig. Wenn Investitionen nötig sind, um das Unternehmen zu starten, muss auch ein Finanzierungs- und Kapitalbedarfsplan erstellt werden. Auf Grundlage des Businessplans wird überprüft, ob das Unternehmen reale Zukunftschancen hat. Der Businessplan sollte daher gut strukturiert und übersichtlich sein, die Inhalte sollten sachlich formuliert sein und ohne Übertreibungen von der Durchführbarkeit des Geschäftsvorhabens überzeugen.
Fachkundige Stellungnahmen, die für den Bezug des Gründungszuschuss Gültigkeit haben, erhält man bei Kammern und Fachverbänden aber auch bei Gründungsberatern und Coaches. Ein Tipp: Neben dem Preis sollte der Serviceaspekt ein wichtiger Faktor bei der Wahl der Stelle sein. Ein guter Prüfer schaut sich den Businessplan sehr genau an, macht Verbesserungsvorschläge und erteilt die Tragfähigkeitsbescheinigung erst, wenn das Geschäftskonzept wirklich zukunftsfähig ist. Davon profitiert auch der Gründer, der durch die fachkundige Stellungnahme zuversichtlicher in seine Zukunft als Unternehmer blicken kann.
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Geschrieben von Andrea Delp ( adelp [at] amaveo.de )
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