Das Mietrecht wird immer wichtiger

 
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Die Kündigung im Mietrecht ist schwierig

Die Kündigung im Mietrecht

Jeder Vermieter kann ein Lied davon singen. Hat der Vermieter erst einmal einen Mietvertrag für seine Mietwohnung unterzeichnet, kann er nur noch hoffen, dass mit dem neuen Mieter alles gut geht. Tatsächlich geht der Vermieter ja eine vertragliche Verbindung über Monate oder Jahre mit einem Menschen ein, den er allenfalls von einem kurzen Gespräch bei der Wohnungsbesichtigung kennt. Ob der Mieter jetzt in die Hausgemeinschaft passt, laut oder leise ist, eine Heerschar von Tieren in die Wohnung nehmen will oder auch nur seinen finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachkommt, all das stellt sich erst im Laufe der Zeit heraus. Nur allzu oft werden Vermieter in ihren Erwartungen auf eine reibungslose Abwicklung des Mietverhältnisses enttäuscht. Und dann müssen sie auch noch erfahren, dass das Mietrecht in Deutschland keinesfalls dafür gemacht wurde, um einseitig Interessen und Rechte des Vermieters zu schützen. Vielmehr legt das derzeit geltende Mietrecht in Deutschland einen deutlichen Schwerpunkt auf den Schutz des Mieters. Alles in allem ist das auch richtig so. Mag es für den Vermieter auch noch so ärgerlich sein, dass er beispielsweise einen Mieter, der seine Miete über mehrere Monate hinweg nicht bezahlt hat, nicht einfach an die frische Luft setzen kann, so überwiegt doch das Interesse der Gesellschaft an stabilen Verhältnissen bei der Zurverfügungstellung von Wohnraum. Es soll über dem Mieter nicht ständig das Damoklesschwert des Verlustes der eigenen Bleibe schweben. Wäre das Mietrecht nicht so sozial ausgeprägt, würde das Thema der Obdachlosigkeit in Deutschland wahrscheinlich noch wesentlich drängender sein. natürlich setzt aber auch das Mietrecht dem Mieter Grenzen. Verweigert er zum Beispiel seine Pflicht zur Zahlung von Mietzins, dann darf er sich nicht wundern, wenn ihm vom Vermieter eine Kündigung ins Haus flattert. Diese Kündigung bedeutet für den Vermieter wiederum nicht, dass er über seine Immobilie am nächsten Tag schon wieder verfügen kann. Er muss vielmehr nach dem Mietrecht die staatlichen Gerichte in Anspruch nehmen.



Geschrieben von Horst Kuhn ( 1160-394 [at] onlinehome.de )
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