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Für die Einreise nach Südafrika benötigen die Staatsangehörigen fremder Länder ein Aufenthaltsvisum. Ausgenommen davon sind Einreisende aus der Bundesrepublik Deutschland, aus Österreich und der Schweiz, sofern sie nicht länger als 90 Tage bleiben. Diese Besucher benötigen einen gültigen Reisepass mit Foto des Inhabers, wobei der Pass mindestens sechs Monate über das Einreisedatum hinaus Gültigkeit besitzen und eine komplett freie Seite haben muss. Denn diesen Besuchern wird bei der Einreise ein kostenloses Besuchervisum ausgestellt, das auf die freie Seite des Reisepass gestempelt wird.
Dieses sogenannte "Visitor's Permit" beinhaltet keinerlei Arbeitserlaubnis. Außerdem muss der Einreisende schon bei der Ankunft den Nachweis über eine bezahlte Rückreise zu führen. Touristenvisa können auch nicht in Arbeitsvisa umgewandelt werden.
Allerdings ist eine Aufenthaltsverlängerung möglich, wenn man über genug Geldmittel und ein entsprechendes Rückflugticket verfügt. Ein Arbeitsvisum ist dagegen sehr viel schwerer zu erhalten. Wer ein solches Südafrika-Visum beantragen möchte, muss sich im Heimatland an die dortige südafrikanische Botschaft wenden. Dabei sollte man berücksichtigen, dass der Bearbeitungszeitraum für ein Arbeitsvisum etwa sechs bis acht Wochen dauert. Möchte man diesen Antrag über den Postweg stellen, so empfiehlt es sich unbedingt, die Unterlagen samt Reisepass per Einschreiben zu versenden und außerdem einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizulegen. Außer dem ausgefüllten Antragsformular und dem Reisepass benötigt man zwei auf der Rückseite unterschriebene Passfotos, einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes und gegebenenfalls ein Firmenschreiben. Auch in diesem Fall wird ein Rück- oder Weiterreiseticket verlangt. Wer ein Transitvisum für die Durchreise beantragt, sollte daran denken, das Visum für das Zielland beizufügen. Dass gleiche gilt, wenn man in Südafrika ein Praktikum machen oder aber studieren möchte. Ein Studienvisum wird wie das Arbeitsvisum beantragt. Für ein unbezahltes Pflichtpraktikum, das man beispielsweise für ein Studium benötigt, reicht allerdings das Besuchervisum. Wichtig zu wissen ist noch, dass der Besitz eines Visums keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis ist.
Es erlaubt lediglich, die Reise nach Südafrika anzutreten. Am Grenzübergang wird dann durch einen Einreisebeamten überprüft, ob die Einreisebestimmungen erfüllt sind, erst dann wird man in das Land gelassen.
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