Finanzberatung

 
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Nützliche Tipps zum Hauskauf

Kauf eines Hauses: Von Finanzberatung bis zum Einzug

Wer sich ein Haus kaufen will, muss vieles überdenken und sollte sich Zeit lassen um das richtige zu finden.

Eine Finanzberatung sollte man schon vor dem geplanten Kauf in Anspruch nehmen uns sich gut informieren.

Ist man entschlossen sich ein Haus zu kaufen, kann man in Tageszeitungen, bei Immobilienbüros und im Internet nach einem geeigneten Projekt suchen.

Man sollte wissen was man will. Alt oder Neubau. Wie groß muss das Haus sein, wie viele Zimmer werden gebraucht und hat es eventuell Ausbaumöglichkeiten? Gibt es Garage, Keller und sonstige Nebengebäude?

Welche Ausstattungsmerkmale hat das Haus, auf was legt man großen Wert, z.B. Heizungsart, Badausstattung, Fenster, Türen und Wärmeschutz. Gibt es noch Altlasten an Gemeinde oder sonstige Institutionen? Hat das Haus Baumängel und müssen Renovierungen durchgeführt werden?

Wenn man sich darüber klar ist, sollte man sich die Lage ansehen. Steht das Haus frei oder ist es ein Reihenhaus und sonst wie in einer Häuserkette eingebunden? Ist das Haus licht durchflutet und lässt es sich gut beheizen?

Gehört zu dem Haus ein Grundstück, Garten oder sonstige Anlage? Komme ich mit einem Fahrzeug bis zu Eingangsbereich?

Wo steht das Haus? Wie ist die Infrastruktur: Schulen, Kindergarten, Einkaufsmarkt, Ärzte und sonstige öffentliche Institutionen?

Hat man nach alle den Punkten, das richtige gefunden, muss man sich an die Finanzberatung wenden. Wie ist die Kostenüberlegung? Was kann ich monatlich aufbringen ohne dass die Schmerzgrenze erreicht ist?

Bei einem Hauskauf fallen noch zahlreiche Nebenkosten an, die man einkalkulieren sollte. Die Notarskosten, Grunderwerbssteuer, Grundbucheinträge und Maklergebühren sind nach den Erwerb fällig und vom Käufer zu zahlen.

Ist dann das geeignete Haus gefunden und die Finanzierung gesichert, macht der Finanzberater, Immobilienmakler oder man selber einen Termin beim zuständigen Notar um den Kauf abzuschließen. Nach Kaufabschluss wird man dann als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Erst mit dem Eintrag im Grundbuch ist man rechtmäßiger Hauseigentümer.
 
 
 
 


Geschrieben von Maria Absenger ( mary.abs [at] gmx.net )
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