Die gesetzliche Unfallversicherung

 
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In der heutigen Zeit gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen,

Absichern von Risiken

In der heutigen Zeit gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen, die die versicherte Person gegen eine ganze Reihe von Alltagsrisiken absichern. Eine dieser Versicherungen ist die Unfallversicherung, die im Vergleich von Versicherungen eine derjenigen ist, die sich einer großen Kundschaft erfreut.

Gesetzliche und Private Unfallversicherung

Die Unfallversicherung, die in die gesetzliche und die private Unfallversicherung unterteilt wird, ist ein wichtiger Bestandteil der heutigen gegliederten Sozialversicherung. Dabei kann die gesetzliche Unfallversicherung eine ganze Reihe von Personen versichern. So sind z.B. Beschäftigte, Kinder, die eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besuchen, Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer, Landwirte, Pflegepersonen, Helfer bei Unglücksfällen, Helfer im Zivilschutz oder im Katastrophenschutz oder auch Blutspender oder Organspender pflichtversichert. Natürlich können sich Personen, die nicht in diese Kategorien passen, freiwillig versichern. Dies sind i.d.R. Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler und auch mitarbeitende Ehegatten, die sich freiwillig versichern können. Der Begriff pflichtversichert heißt keinesfalls, dass die Versicherten verpflichtet sind einen Beitrag zu zahlen, denn diesen Beitrag übernimmt die jeweilige Institution, die die versicherte Person regelmäßig besucht, wie etwa der Arbeitgeber. Die Pflicht bezieht sich in diesem Fall auf den Unfallversicherungsträger, der verpflichtet ist, im Versicherungsfall zu leisten.

Arbeitsunfälle

Dabei werden bei der gesetzlichen Unfallversicherung derartige Risiken wie etwa der Arbeitsunfall einschließlich des Wegeunfalls versichert. Unter einem Wegeunfall versteht man einen Unfall auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit, was in der Regel bedeutet auf dem Weg zum Wohnort der versicherten Person und zurück zum Arbeitsplatz. Auch die Berufskrankheit wird mit der Unfallversicherung abgedeckt. Doch nicht jeder Unfall, der bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit passiert, ist automatisch ein Arbeitsunfall. Auch eine Erkrankung, die im Zusammenhang mit der Arbeit auftritt wird nicht automatisch zur Berufskrankheit erklärt. So gibt es eine vom Gesetzgeber angefertigte Liste bestimmter Erkrankungen, die als Berufskrankheit in Frage kommen.


Geschrieben von Markus Lenk ( markus [at] poezdka.de )
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