Unternehmenskauf

 
Startseite arrow Sonstiges arrow Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist öfters eine sehr...



Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist öfters eine sehr...
Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist öfters eine sehr schwierige Aufgabe. Erfahrungsgemäß kommt es zum Unternehmensverkauf, da der bisherige Eigentümer altersbedingt aus der Firma ausscheiden muss. Aus diesem Grund muss schon sehr frühzeitig über eine gute Lösung nachgedacht werden, sodass der Unternehmenskauf in geregelten Bahnen verläuft. Als erstes muss ermittelt werden, was für einen finanziellen Wert der Betrieb eigentlich besitzt. Hierbei ist es meistens nicht zu empfehlen, allein auf unternehmensinterne Prüfmethoden zur Unternehmensbesitzbestimmumg zu setzen, weil diese zumeist nicht richtig berechnet werden. Hierbei ist es ratsam, einen nicht aus der Firma kommenden Prüfer zu Rate zu ziehen, sodass der denkbare Interessent bei dem Firmenverkauf nicht schlecht dabei wegkommt. Darüber hinaus muss der Betrieb profitabel wirtschaften, sodass eigentlich ein Verkaufshandel ausführbar wird. Arbeitet der Betrieb nicht profitabel, muss viel mehr über eine einfache Schließung nachgedacht werden. Arbeitet der Betrieb generell gewinnbringend, allerdings nicht stark, können ergänzende Finanzen nützlich sein, um der Betrieb wirtschaftlich erfolgreicher gestalten zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens muss daneben genau geklärt werden, was für Fertigkeiten der Inhaber in Spe mitbringen soll. Der vorherige Firmeninhaber sollte am besten einen Anforderungsplan anfertigen, wo er genau festhält, was für Qualifikationen der Inhaber in Spe vorlegen können sollte. Auf diese Weise lassen sich Hindernisse schon im Vorfeld exzellent ausräumen und es entstehen danach keine Streitigkeiten über die Organisation der Firma. Der vorherige Eigentümer muss darüber hinaus überlegen, was für rechtliche Hintergründe eine Veräußerung zur Folge hat und ob es von Vorteil wäre, dem aktuellen Eigentümer einen Wechsel der Rechtsform zu empfehlen. Falls der Unternehmensverkauf in die Endphase kommt, wäre es in fast allen Fällen richtig, einen nicht aus der Firma kommenden Beirat zur Hilfe zu ziehen. Dieser Prüfungsausschuss kann beobachtend in den Verlauf eingreifen und aufkommende Fragen beantworten, welche bei den Arbeitsschritten vorkommen. Besonders richtig ist ein Prüfausschuss, sofern der vorherige Besitzer ebenso nach der amtlichen Übereignung einen gewissen Firmenanteil und an Vetorechten nehmen will oder nicht sofort alle Verfügungsbefugnisse auf den neuen Eigner vergeben werden sollen. Der Prüfer ist generell frei bestimmbar, es preist sich allerdings an, Personen aus dem direkten Umfeld des Unternehmens zu bebennen. Das kann beispielsweise der allg. Berater von Steuern, ein Angestellter einer Bank oder ebenso ein professioneller Unternehmensberater sein. Letzterer ist allerdings in erster Linie eine wirtschaftliche Entscheidung, günstig sind diese Prüfer meistens auf jeden Fall nicht.

Ralph Schuenemann


Geschrieben von Ralph Schuenemann ( Ralph.Schuenemann [at] googlemail.com )
Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 
Drucken E-Mail

 
sitemap