Die Wahl für die Selbstständigkeit

 
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Die Wahl für die Selbstständigkeit

Es gibt unterschiedliche Hintergründe, die dafür sprechen, dass man sich gegebenenfalls Selbstständig melden sollte. Entweder erkennt der Betreffende in seinem Angestelltenverhätnis keine Entwicklungschancen oder man möchte eine gut durchdachte Geschäftsidee ohne Mithilfe realisieren. Natürlich könnte so eine Selbststädigkeit auch gezwungenermaßen beschritten werden, wenn der Betreffende zum Beispiel egal wie aus dem Status der Arbeitslosigkeit herauskommen möchte. Für diesen Fall würde es zugleich eine Unterstützung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Möglichkeit den Kostenaufwand der Selbstständigkeit möglichst in einem erträglichen Maß zu halten ist das sogenannte Franchising. Hierfür ist nicht mal eine selbst ausgedachte Geschäftsidee von Nöten, da der Betreffende die erzeugten Produkte und Dienstleistungen von anderen Firmen verkaut. Abgesehen von dem angesprochenen Punkt bleibt der Betreffende im Großen und Ganzen sein eigener Vorgesetzter. Im Normalfall bezahlt der Betreffende eine Franchise Gebühr und müsste über über einen Grundstamm an eigenen Finanzen verfügen. Für die Franchisegebühr erhält der Betreffende das Verkaufsrecht oder die Dienstleistung. Im Optimalfall heißt das sogenannte, dass der Betreffende über ein lokales Monopol verfügen kann und ohne große Vorarbeit in den Handel startet. Dieses Marketingmodell ist gewöhnlich vorher mehrfach erprobt und analysiert worden. Als Selbstständiger hat man bei dieser Art von Geschäftsmodell fast kein Risiko und könnte von einem namenhaften Anbieter seinen Nutzen ziehen. Natürlich gibt es ansonsten Nachteile beim Franchising. Wegen der Zusammenarbeit mit einer anderen Firma muss der Franchisenehmer einen Anteil seiner Einnahmen weggeben. Dieses könnten bis zu 25 Prozent sein. Darüber hinaus trägt der Betreffende bei seiner Franchise das volle Risiko für sein Unterehmen, obgleich der Betreffende auf evtl. Missgeschicke der Bezugsfirma keine Handhabe hat. Auf jeden Menschen, der den Weg in die Selbstständigkeit wagt, wird langfristig ansonsten die Tücke der Gesellschaftsform bemerken. Sofern die Firma gut läuft sollte eine GmbH Gründung in die nähere Betrachtung. In dieser Form ist zwar eine recht stattliche höhe an Eigenkapital erforderlich, dagegen ist allerdings ansonsten die Gefahr für das privte von der Firma getrennte Kapital nicht so hoch wie bei den anderen Formen. Generell haftet der Betreffende nach einer Firmengründung einzig mit dem Kapital der Firma, das sogenannte für die Firma auf die Bank gebracht wurde. Dieses Stammkapital war anfangs mit 25-tausend € angesetzt. In der nahen Zukunft soll die GmbH Gründung allerdings ander und mit weniger finanziellem Aufwand machbar sein. Am Ende der in der Zukunft geplanten Veränderungen kommt die die noch nicht verwendete Mini-GmbH, bei der das Stammkapital nicht direkt komplett entrichtet werden muss, sondern zunächst peu à peu auf die Bank gebracht wird.



Geschrieben von Marie Kuse ( Marie.Kuse [at] googlemail.com )
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